Die E-Rechnungspflicht in Deutschland
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich schrittweise verpflichtend. Hier finden Sie alle Fristen, wer betroffen ist und was Sie jetzt tun sollten.
Die Fristen im Überblick
27.11.2020
B2G – Rechnungen an den Bund
Lieferanten des Bundes müssen elektronische Rechnungen (XRechnung) stellen. Die Pflicht im öffentlichen Bereich besteht also bereits seit Jahren.
01.01.2025
Empfangspflicht für alle
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Ein einfacher E-Mail-Posteingang genügt technisch, eine geeignete Software zum Lesen und Archivieren ist aber dringend zu empfehlen.
bis 31.12.2026
Übergangsfrist für den Versand
Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt. Andere elektronische Formate (z. B. einfache PDFs) dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.
01.01.2027
Versandpflicht ab 800.000 € Umsatz
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen versenden.
01.01.2028
Versandpflicht für alle Unternehmen
Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen gilt dann für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatpersonen (B2C), bestimmte steuerfreie Umsätze sowie Kleinbeträge bis 250 €.
- Alle inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft – auch Kleinunternehmer (Empfang).
- Freiberufler, Handwerker, Händler und Dienstleister.
- Nicht betroffen: reine B2C-Rechnungen an Endverbraucher.
- Sonderfälle: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.
Was gilt als E-Rechnung?
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine eingescannte oder als reines PDF versendete Rechnung ist keine E-Rechnung.
Gilt als E-Rechnung
- XRechnung
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer Profile MINIMUM & BASIC-WL)
- Andere EN-16931-konforme Formate
Gilt nicht als E-Rechnung
- Papierrechnung
- Einfaches PDF ohne strukturierte Daten
- Eingescannte Rechnung als Bild
- JPG / Foto der Rechnung
Was Sie jetzt tun sollten
- 1Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen empfangen und lesen können.
- 2Richten Sie eine revisionssichere Archivierung ein.
- 3Prüfen Sie, ab wann Sie selbst E-Rechnungen versenden müssen.
- 4Testen Sie die Erstellung von XRechnung/ZUGFeRD – z. B. mit Kivo Invoice.
Quellen
- Bundesfinanzministerium – FAQ zur E-Rechnung
- IHK – E-Rechnungspflicht ab 2025
- Europäische Kommission – eInvoicing in Germany
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand der Angaben: 2026.